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1. Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für sämtliche Bestellungen der e-Postkarte gemäß Punkt 2.1.

1.2

Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu diesen AGB zwischen dem Kunden als Auftraggeber und der Österreichische Post AG (im Folgenden „Post“) als Auftragnehmer zustande. Im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Leistungsgegenstand

2.1

Die e-Postkarte ist eine individuell über das Internet, Smartphone oder andere technische, datenverarbeitende Einrichtungen gestaltbare Postkarte; sie besteht aus einem Textbereich, einem Empfängerbereich sowie einem bedruckbaren Leerfeld. Auf dem bedruckbaren Leerfeld wird ein vom Kunden digital übermitteltes Bild, Motiv, Grafik oder Logo sowie Text (nachfolgend "Abbildungen") oder ein in der dafür vorgesehenen Bestellplattform www.e-postkarte.at der Post angebotenes Motiv abgebildet; eine Nachbearbeitung der übermittelten Abbildungen oder des Motivs durch die Post ist nicht möglich.

Die e-Postkarte wird innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung und Entrichtung des Entgelts gemäß Punkt 7.1 in der gewünschten Anzahl produziert. Die Post stellt die e-Postkarte an den oder die vom Kunden anzugebenden Empfänger zu. Die Beförderung und Zustellung erfolgt als nicht eingeschriebene „Non Priority“ – Briefsendung, gemäß den AGB Briefdienst Inland und AGB Brief International in der jeweils geltenden Fassung.

Die Post behält sich das Recht vor, Bilder, Motive, Grafiken und Logos sowie Texte ohne Angabe von Gründen von der Herstellung einer e-Postkarte auszuschließen; jedenfalls ausgeschlossen sind Bilder, Motive, Grafiken und Logos sowie Texte, die sittenwidrig sind und/oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde bekommt im Falle einer Ablehnung eine schriftliche Verständigung per E-Mail.

Die Abbildungen werden in jedem Fall nicht an den Kunden rückübermittelt.

2.2

Maße e-Postkarte: Die vom Kunden übermittelte Abbildung muss folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Bildformat: JPG
  • Mindestgröße: 1600x1153 Pixel

3. Bestellung

3.1

Die Bestellung der e-Postkarte erfolgt durch Upload der Abbildung oder Auswahl eines Motivs auf der Bestell-Plattform www.e-postkarte.at.

3.2

Der Kunde räumt der Post unentgeltlich das Recht ein, die Abbildung zum Zweck der Herstellung der bestellten e-Postkarte zu bearbeiten und zu vervielfältigen. Die Post behält sich vor, die Abbildung der hergestellten e-Postkarte, bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, zeitlich begrenzt zur Bewerbung dieses Dienstleistungsangebots im Internet unter www.post.at bzw. www.e-postkarte.at zu veröffentlichen; diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

3.3.

Die Post ist nicht verpflichtet, die übermittelte Abbildung auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die Anschrift des Empfängers korrekt anzugeben, um eine ordnungsgemäße Zustellung iSd AGB Briefdienst Inland und AGB Brief International zu ermöglichen.

Es ist Aufgabe des Kunden rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen sowie Rechte Dritter vor der Bestellung zu klären. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, dass sämtliche Rechte an der übermittelten Abbildung bei ihm liegen.

Sofern auf der übermittelten Abbildung eine Person oder Personen abgebildet sind bestätigt der Kunde weiters, dass er die Zustimmung dieser Person oder Personen zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung der Abbildung eingeholt hat.

5. Rücktrittsrecht

Das Rücktrittsrecht ist bei der e-Postkarte ausgeschlossen, da mit der Ausführung der Leistung innerhalb von 7 Werktagen begonnen wird (§ 5f, Z 1 KSchG).

6. Leistungsstörungen / Schadenersatz

Aufgrund unterschiedlicher Farbeinstellungen bei Bildschirmen und sonstiger Ausgabemedien kann es bei der e-Postkarte zu geringfügigen Farbabweichungen bei der gedruckten Postkarte kommen; es besteht diesbezüglich kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz.

6.1 Gewährleistung bei starker Beschädigung bzw. Schlechterfüllung

6.1.1 Schlechterfüllung

Wird die bestellte e-Postkarte (insbesondere in Bezug auf Bestellmenge, Qualität) nicht der Bestellung entsprechend produziert (Schlechterfüllung), so kann der Kunde, ausschließlich hinsichtlich der von der Bestellung abweichenden e-Postkarte eine erneute Produktion verlangen – ausgenommen hievon sind geringfügige Bearbeitungsspuren, geringfügige Farbabweichungen sowie geringfügige Abweichungen der Positionierung der Abbildung auf dem bedruckbaren Leerfeld innerhalb der fixen Umrahmung. Ist die erneute Produktion unmöglich oder für die Post mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so kann die Post das Entgelt für den Teil der Bestellung, der beschädigt oder abweichend von der Bestellung produziert worden ist, rückerstatten. Die mangelhaften e-Postkarte sind vom Kunden Zug um Zug an die Post, offen, zurückzusenden.

6.1.2 Fristen

Der Gewährleistungsanspruch gemäß Punkt 6.1.1 muss von Verbrauchern binnen 2 Jahren und von Unternehmern iSd § 1 KSchG binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden; die Frist beginnt mit dem Werktag (ausgenommen Samstag), der der Bestellung folgt.

6.1.3 Unternehmergeschäft

Erfolgt die Bestellung für den Kunden im Rahmen eines unternehmensbezogenen Geschäfts iSd Unternehmensgesetzbuch (UGB), so hat er den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen; unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Bestellung als ordnungsgemäß erbracht (§§ 377, 378 UGB).

6.2 Leistungsverzug

Werden bestellte e-Postkarten nicht zeitgerecht produziert, befindet sich die Post somit im Leistungsverzug, kann der Kunde ausschließlich hinsichtlich der nicht zeitgerecht produzierten Bestellung eine erneute Produktion verlangen; ist dies unmöglich oder für die Post mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so kann die Post das Entgelt für den Teil der Bestellung, der nicht zeitgerecht produziert worden ist, rückerstatten.

6.3 Schadenersatzanspruch des Kunden

6.3.1

Die Post haftet dem Kunden für von ihr oder ihr aufgrund des Gesetzes zuzurechnenden Personen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Post haftet –sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen - nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

6.3.2

Eine darüber hinausgehende Haftung der Post, insbesondere für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.

6.3.3

Die Haftung gemäß Punkt 6.3.1 besteht nur bis zur Höhe des für die jeweilige Bestellung entrichteten Entgelts und ist, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, jedenfalls mit EUR 70,00 beschränkt.

6.3.4

Wird die Produktion durch vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transportschäden und Arbeitskonflikte, verzögert, ist dies bei der Beurteilung, ob die Produktion der e-Postkarte zeitgerecht erfolgt ist, zu berücksichtigen.

6.3.5 Unternehmergeschäft

Schadenersatzansprüche sind von Unternehmern iSd UGB bzw. sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts innerhalb von vier Wochen auf den Bestellung und Zustellung folgenden Werktag (ausgenommen Samstag) schriftlich bei der Österreichische Post AG, Marketing National, Produktmanagement, Postgasse 8-12, 1010 Wien geltend zu machen.

6.4 Beförderung und Zustellung

Für Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung und Zustellung der bestellten e-Postkarte gelten die Vorschriften der AGB Briefdienst Inland bzw. AGB Brief International in der jeweils geltenden Fassung.

6.5 Schadenersatzanspruch der Post

Wird die Post im Zusammenhang mit der Herstellung und der Veröffentlichung der e-Postkarte von einem Dritten, der dadurch in seinen Rechten verletzt, belästigt, bedroht und/oder verleumdet wird, in Anspruch genommen, hat der Kunde die Post zur Gänze schad- und klaglos zu halten.

7. Entgelte

7.1

Das Entgelt pro Bestellung setzt sich zusammen aus dem Preis für die Produktion, Beförderung und Zustellung der e-Postkarte und beträgt EUR 1,99.

7.2

Die Entgelte verstehen sich als Bruttoentgelte, d.h. inklusive aller gesetzliche geschuldeten Abgaben und Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer.

8. Zahlung

Die Zahlung des Entgeltes für Bestellungen kann mittels einer auf der Bestellplattform www.e-postkarte.at angegebenen Bezahlmöglichkeiten erfolgen.

Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte ist der Kunde verpflichtet, für eine den Einzug des jeweiligen Rechnungsbetrages ausreichende Deckung der angegebenen Karte zu sorgen.

Eventuell anfallende Überweisungs- und Bankspesen sowie allfällige Roaminggebühren sind vom Kunden selbst zu tragen.

9. Kontaktstelle

Bei allfälligen Fragen bezüglich Bestellungen können sich Kunden an folgende Stelle unter Angabe ihrer Referenznummer wenden:
Österreichische Post AG
Marketing National
Produktmanagement
Postgasse 8-12
1010 Wien
E-Mail: e-postkarte@post.at
Internet: www.post.at, www.e-postkarte.at
Firmensitz:
Österreichische Post AG
Postgasse 8
1010 Wien
Firmenbuchnr.: 180219d; Gericht: HG Wien
UID-Nummer: ATU46674503
DVR: 1008803

10. Schlussbestimmungen

DatenschutzDie Post verwendet die ihr vom Kunden übermittelten Daten (das sind: Name und Adresse des (der) Empfänger(s), Bankverbindung, Kreditkartendaten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Geschäftsabwicklung; eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Verwendung der Daten erfolgt vertraulich.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

11.1 Anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertrag gilt, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

11.2 Gerichtsstand

Bei Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist das Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung zuständig.

Ansonsten wird, soweit keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen, als ausschließlicher Gerichtsstand das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.

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